Soso, Kassenärzte dürfen also Geschenke von Pharmafirmen annehmen. Na wunderbar. Wenn der Bundesgerichtshof so urteilt, dann ist davon auszugehen, dass das Handaufhalten für bestimmte Leistungen künftig zum guten Geschäftston dazugehören wird. Während die Kosten für eine Arztbehandlung des Patienten immer weiter ausufern und auf diesen natürlich auch abgewälzt werden, verschreiben Ärzte genau dieses eine, überteuerte, vom Pharmavertreter protegierte Medikament und treiben so den Umsatz des Konzerns in die Höhe. Und dass es bei der Gabe für den "Gott in weiß" nicht nur um Kugelschreiber, eine Tüte Bonbon oder Taschenlampen geht, ist ja wohl klar...
Es geht wieder einmal um die weitläufige Auslegung von irgendwelchen Gesetzen, die vor grauer Vorzeit erlassen und nur schrittweise aktuallisiert wurden. Der normale Bürger der Bundesrepublik bekommt den Eindruck, dass die Gesetze des Landes (und auch die der EU-Bürokraten) extra dafür gemacht wurden, um Scharen von Anwälten und Gerichte zu beschäftigen, damit diese Berufsgruppen ja auch ihre überzogenen Gehälter und Honorare einfordern und belegen können. Kaum ein Konflikt, sei er auch noch so gering, der nicht auf dem Tisch eines Anwalt bzw. vor Gericht landet. Und immer verwunderlicher werden die Urteile: Sexualverbrecher werden freigelassen oder Autofahrer, die im betrunkenen Zustand tödliche Unfälle herbeiführen bekommen Minimalstrafen. Nun wird also Pharmafirmen offiziel das Recht zugesprochen, Ärzte zu schmieren. Und um nichts anderes geht das in diesem Fall. Der Fall von Christian Wulff liegt wohl schon zu lange zurück.